Unternehmenssteuern werden auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchhaltung festgestellt und erhoben. Damit die Besteuerungsgrundlage von den Steuerbehörden als ordnungsgemäß anerkannt wird, müssen bestimmte Grundsätze (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung = GoB) erfüllt sein. Die Einhaltung und Richtigkeit dieser GoB wird durch
Die neuen GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in DV-Systemen)
