Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS/CLP
Nach der europäischen CLP-Verordnung, die sich auf das weltweit gültige GHS-System stützt, sind Unternehmen (egal ob Hersteller, Importeuer, Händler, Anwender, ...) gehalten, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen in geeigneter Weise einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.
Seit dem 1. Juni 2015 gilt diese Verordnung als EINZIGE RECHTSVORSCHRIFT für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.
Ziel ist es den "gefährlichen" Inhalt der Verpackung bzw. des Containers so schnell wie möglich zu erkennen und die Ware dementsprechend zu behandeln (beim Transport, beim Unfall etc.).
Seit dem 1. Juni 2015 gilt diese Verordnung als EINZIGE RECHTSVORSCHRIFT für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.
Ziel ist es den "gefährlichen" Inhalt der Verpackung bzw. des Containers so schnell wie möglich zu erkennen und die Ware dementsprechend zu behandeln (beim Transport, beim Unfall etc.).
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften.
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